FAQ
1. Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der FH Jena?
Zum Studium berechtigt die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. In den technischen Studiengängen ist ein 12-wöchiges Vorpraktikum oder eine einschlägige Berufsausbildung erforderlich. Im Studiengang Augenoptik wird die abgeschlossene Berufsausbildung als Augenoptiker sowie im Fernstudiengang Pflege / Pflegemanagement eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in einem Pflegeberuf.
 
 
2. Wo kann ich mich über das Studienangebot informieren?
Schauen Sie sich die Internetseiten unserer Hochschule an. Im ServiceZentrum Studentische Angelegenheiten und in der Zentralen Studienberatung (ZSB) sind verschiedene Informationsbroschüren zu den Sprechzeiten erhältlich.
 
 
3. Wo erhalte ich die nötigen Bewerbungsunterlagen?
Im Internet auf den Seiten vom ServiceZentrum Studentische Angelegenheiten.
 
 
4. Wann bewerbe ich mich?
Für das Wintersemester vom 01.05. bis 15.07. des Jahres für NC-Studiengänge
bzw. vom 01.05. bis 15.08. des Jahres für offene Studiengänge
Für das Sommersemester vom 01.12. bis 15.01. des Jahres
 
 
5. Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit für Bachelorstudiengänge beträgt 6 bzw. 7 Semester und für Masterstudiengänge 3 bzw. 4 Semester.
 
 
6. Wo kann ich mich über den Studieninhalt eines speziellen Studienganges informieren?
Allgemeine Informationen erhalten Sie in der Zentralen Studienberatung. Bei Erfordernis erfolgt die Vermittlung an den Studienfachberater des jeweiligen Fachbereiches.
 
 
7. Ich möchte mir die FH Jena anschauen, geht das?
Dies ist zum Hochschulinformationstag möglich, der jährlich Ende März / Anfang April veranstaltet wird. Der Termin wird rechtzeitig auf der Homepage der Zentralen Studienberatung bekannt gegeben.
 
 
8. Kann ich mir eine Vorlesung anhören?
In den Osterferien wird an den ersten drei Tagen ein Schnupperstudium angeboten. Die Teilnahme ist ohne Voranmeldung möglich. Aus den laufenden Lehrveranstaltungen werden Vorlesungen, Seminare und Praktika zusammengestellt, die dafür geeignet sind, einen Eindruck vom regulären Studienbetrieb an unserer Hochschule zu erhalten.
 
 
9. Bei welchem Studiengang wird ein Vorpraktikum vorausgesetzt und wie lange dauert dieses?
In allen technischen Studiengängen wird ein Vorpraktikum von 12 Wochen bzw. eine einschlägige Berufsausbildung gefordert. Bei einigen Studiengängen ist das komplette Vorpraktikum bzw. mindestens acht Wochen vor dem Studienbeginn zu absolvieren und nachzuweisen. Welche Studiengänge dies betrifft, erfahren Sie im Internet, im Praktikantenamt, in der Zentralen Studienberatung und im ServiceZentrum Studentische Angelegenheiten.
 
 
10. Vermittelt die FH Jena Firmenadressen für ein Vorpraktikum?
Die FH Jena vermittelt keine Adressen.
 
 
11. Wo kann ich das Vorpraktikum absolvieren?
Hinweise über mögliche Praxisstätten (allgemein) stellt Ihnen das Praktikantenamt bereit.
 
 
12. Wo kann ich das Vorpraktikum anerkennen lassen?
Wenden Sie sich bitte an das Praktikantenamt.
 
 
13. Wo beantrage ich einen Wohnheimplatz?
Die Bewerbung auf einen Wohnheimplatz ist auf dem dafür vorgesehenen Formular beim Studentenwerk Thüringen, Studentisches Wohnen, Postfach 100822, 07708 Jena einzureichen.
Die Formulare sind ebenfalls dort oder in der INFOtake, einem zentralen Informationspunkt des Studentenwerkes, erhältlich.
 
 
14. Erhalte ich BAföG und woher bekomme ich den Antrag?
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) besteht für jeden, der die im Gesetz näher bestimmten Voraussetzungen erfüllt, ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der INFOtake und in der Abteilung Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Thüringen. Antragsformulare sind dort ebenfalls erhältlich.
 
 
15. Wie hoch ist der Semesterbeitrag und wie setzt er sich zusammen?
Zum Wintersemester 11/12 ist ein Semesterbeitrag in Höhe von 154,40 € zu bezahlen. Der Betrag schlüsselt sich wie folgt auf:
 
Studentenwerksbeitrag: 40,00 €
Semesterticket Nahverkehr(ÖPNV): 54,50 €
Bahnticket Nahverkehr: 54,90 €
Beitrag StuRa FH Jena: 5,00 €
 
Zu den 154,40 € wird für neu immatrikulierte Studenten einmalig ein Betrag in Höhe von 15 € für die Erstellung der Thoska (Studentenausweis) erhoben.
 
 
16. Kann ich auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife studieren?
Seitens des Thüringer Landtages erfolgte am 11.12.2008 u.a. eine Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG vom 21.12.2006) zu den Regelungen des Hochschulzugangs ohne Hochschulzugangsberechtigung für qualifizierte Berufstätige. Diese Änderungen sind am 01.01.2009 in Kraft getreten.
 
 
17. Werden alle Studiengänge im Sommer- und Wintersemester angeboten?
Zum Wintersemester werden alle Bachelorstudiengänge angeboten. Zum Sommersemester wird nur in ausgewählten Master- und Bachelorstudiengängen immatrikuliert. Masterstudiengänge werden zum Teil nur zum Wintersemester, nur zum Sommersemester oder sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester angeboten.
Informieren Sie sich bitte vor dem Bewerbungsbeginn rechtzeitig im Internet, im ServiceZentrum Studentische Angelegenheiten oder in der Zentralen Studienberatung.