1. Wo bekomme ich erste allgemeine Informationen zum Studium?
- Das allgemeine Studienangebot der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena
- Die Studienmöglichkeiten des aktuellen Bewerbungszeitraumes. Auch die notwendigen Informationen zu Vorleistungen, Eignungstests und Bewerbungsfristen finden Sie hier. Beachten Sie bitte, dass nicht zu jedem Semester in alle Studiengänge immatrikuliert wird.
- Alle wichtigen Ansprechpartner für ausländische Studenten und Studieninteressenten
2. Welchen Schulabschluss benötige ich, um mich an der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena bewerben zu können?
Um für ein Studium an der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena zugelassen werden zu können, ist grundsätzlich der Erwerb des Abiturs bzw. der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Schulabschlüsse anderer Länder werden entsprechend bestimmter Kriterien im Vergleich zur deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewertet. Das bedeutet, dass je nach Herkunftsland und Schulabschluss des Studienbewerbers ein direkter Hochschulzugang möglich ist oder aber zusätzliche Leistungen in Form von Studienjahren oder dem Besuch eines Studienkollegs in Deutschland erbracht werden müssen.
Auf folgenden Internetseiten finden Sie Informationen zum Thema Zulassung und Zeugnisbewertung
Die Seiten des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) erklären alle wichtigen Fakten und Begriffe rund um das Thema Zulassung für ausländische Studienbewerber
Das Informationssystem anabin gibt Aufschluss über die Bewertung deines Schulabschlusses im Hinblick auf die Berechtigung zum Studium in Deutschland.
3. Was kostet das Studium an der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena?
Die EAH Jena erhebt keine Studiengebühren. Einmal im Semester muss ein Semesterbeitrag entrichtet werden, der sich aus verschiedenen Teilkosten zusammensetzt und im Moment für ein Vollstudium bei ca. 200 Euro liegt. Dieser kann von Semester zu Semester variieren. Studenten eines Teilstudiums sowie Austauschstudenten von Partnerhochschulen zahlen einen geringeren Betrag. Der Semesterbeitrag muss von einem deutschen Konto entrichtet werden, so dass jeder Neustudent verpflichtet ist, nach Ankunft in Jena ein Konto zu eröffnen.
4. Woher bekomme ich einen Antrag auf Zulassung, also ein Bewerbungsformular?
Es gibt verschieden Formulare. Das ist davon abhängig, ob Sie ein Vollstudium hier verbringen wollen und einen deutschen Studienabschluss (Bachelor, Master) anstreben oder ob Sie als Austausch- oder Programmstudent für einen kurzen Zeitraum von 1 oder 2 Semestern zu uns kommen.
Sie finden Hinweise und Formulare
- Bachelor siehe "Download" bei Internationale Studierende
- Master siehe "Master-Portal" ( über Startseite)
- Austausch/Exchange siehe "Partnerschaft/Erasmus" bei Internationale Studierende
5. Wie sind die Bewerbungsfristen?
Das akademische Jahr ist in Deutschland in zwei Semester geteilt. Das Sommersemester reicht von März bis September, das Wintersemester entsprechend von Oktober bis Februar. Der Bewerbungszeitraum (Bewerbung zum Vollstudium) für das Sommersemester an der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena beginnt am 1.12. und endet am 15.01. für das Bachelorstudium und am 15.02. in der Regel für Masterstudiengänge. Für das Wintersemester kann man sich ab dem 01.05. bis 15.7. für NC-Studiengänge, in der Regel bis 15.08. für alle anderen Bachelor-studiengänge bewerben. Die Bewerbungsfrist für das Masterstudium läuft je nach Studiengang zum 15.8. oder 15.9. aus.
Bitte informieren Sie sich in jedem Fall über die genauen Bewerbungsfristen zu Ihrem Studienwunsch. Es zählt das Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen.
Für Studenten von ausländischen Partnerhochschulen gelten andere Fristen: Die vollständigen Unterlagen sollten bis zum 30. Juni für das jeweilige Wintersemester und zum 31.Dezember für das Sommersemester vorliegen.
6. Wo reiche ich meine Bewerbung ein?
Bewerbungen von Studenten ausländischer Partnerhochschulen werden direkt an das Akademische Auslandsamt geschickt.
Bewerbungen (Vollstudium) von:
- EU-Bürgern
- Hochschulwechsler und Quereinsteiger innerhalb Deutschlands
- Studienkollegsabsolventen
- Bewerbern für postgraduale und Master-Studiengängen
sind direkt an die Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena zu richten.
Zuständig für Bewerbungs- und Zulassungsangelegenheiten in den Bachelor-Programmen ist das ServiceZentrum Studentische Angelegenheiten. Ihr direkter Ansprechpartner ist Herr Uwe Scharlock.
Master-Bewerber wenden sich an Servicestelle für Master-Programme (Master-Portal). Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Elvira Hädicke.
Bewerbungen (Vollstudium) aller anderen Bewerbergruppen sind an uni-assist e.V. zu richten. Die Arbeits- und Servicestellen für ausländische Studienbewerbungen uni-assist e.V. prüft gegen Gebühr im Auftrag der EAH Jena Ihre Bewerbungen. Daher schicken Sie bei Interesse an einem Studium an unserer Hochschule Ihre Bewerbung bitte direkt an: EAH Jena, c/o uni-assist e.V., Helmholtzstr. 2 – 9, 10587 Berlin, Germany.
Uni-assist e.V. erhebt für Nicht-EU-Bürger (auch China) für eine erste oder die erste von mehreren Bewerbungen an einer uni-assist-Hochschule eine Gebühr von 68,00 €. Staatsbürger der EU zahlen für eine oder die erste von mehreren Bewerbungen 43,00 €. Jede zusätzliche Bewerbung an einer weiteren Hochschule kostet innerhalb eines Semesters pro Hochschule 15,00 €.
7. Welche Dokumente muss ich zur Bewerbung einreichen?
Bewerber für ein Vollstudium müssen folgende Unterlagen einreichen:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag
- amtlich beglaubigte Kopie und vereidigte Übersetzung aller notwendigen und vorhandenen Dokumente zum Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Schulabgangszeugnis, bisherige Studienleistungen, Studienabschlusszeugnis bei Bewerbung zum Master)
- wenn vorhanden, amtlich beglaubigte Kopie der Feststellungsprüfung
- Deutschnachweis in amtlich beglaubigter Kopie
- gegebenenfalls Praktikumsnachweis oder Zeugnis über abgeschlossene Berufsausbildung
- Kopie Ihres Reisepasses und ein Passbild
- für chinesische/ vietnamesische Bewerber: Nachweis des Zertifikats der Akademischen Prüfstelle (APS) über die erfolgreiche Überprüfung der Studienleistungsnachweise
- für mongolische Studienbewerber: das Echtheitszertifikat der Prüfungsstelle für mongolische Studienunterlagen bei der Deutschen Botschaft in Ulan Bator
hierzu folgende Hinweise:
wichtige Informationen zur richtigen Beglaubigung der Dokumente
Bewerber von ausländischen Partnerhochschulen
finden die Unterlagen und Informationen unter Partnerschaft/Erasmus bei Internationale Studierende.
8. Welche Nachweise meiner Deutschkenntnisse muss ich vorlegen?
In allen technischen Studiengängen wird ein Vorpraktikum von 8 oder 12 Wochen bzw. eine einschlägige Berufsausbildung gefordert. Teils muss das komplette Praktikum vor Studienbeginn nachgewiesen werden, teils kann der Nachweis nachgereicht werden. Informationen dazu finden Sie hier. Ansprechpartner an der EAH Jena sind die Praktikantenämter sowie das ServiceZentrum Studentische Angelegenheiten.
10. Welche Versicherung brauche ich?
Für die Dauer des Studienaufenthaltes an der EAH Jena ist in jedem Fall eine Krankenversicherung abzuschließen. Man sollte im Heimatland überprüfen, ob die eigene Versicherung auch in Deutschland gilt oder für den Aufenthalt hier erweitert werden kann. Studenten aus Mitgliedsländern der Europäischen Union bringen das Formular E 109/ E 111/E 128 oder die neue
Europäische Krankenversicherungskarte (
European
Health
Insurance
Card) mit, welche bei der Krankenkasse im Heimatland erhältlich ist. Alle anderen Bewerbergruppen können, sobald sie in Jena angekommen sind, vor Ort eine Krankenversicherung abschließen.
11. Benötige ich für die Einreise nach Deutschland ein Visum?
Man sollte sich in seinem Heimatland in jedem Fall erkundigen, ob zur Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt wird. Auf keinen Fall sollte man mit einem Touristenvisum einreisen, da dieses nicht nachträglich in das erforderliche Visum für Aus- und Fortbildungszwecke umgewandelt werden kann.
Wird ein Visum benötigt, kann dies bei Vorhandensein einer Studienzulassung bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland im Heimatland beantragt werden. Mit einigen Ländern, wie z. B. den EU-Staaten, existieren abweichende Regelungen, die ein Visum nicht erfordern. Nach der Einreise muss man sich in jedem Fall im Einwohnermeldeamt und bei der Ausländerbehörde registrieren lassen.
12. Was kostet der Lebensunterhalt in Jena?
Neben dem Semesterbeitrag fallen Reise- und Visumskosten, Miete (Studentenwohnheimplatz derzeit zwischen 90-300 Euro/Monat), Telefon und eigene Versorgung als feste Kosten an. Darüber hinaus sollten eventuell Kosten für Arbeitsmittel (Bücher, Computer), Reisen innerhalb Deutschlands und im Einzelfall Medikamente und Arztbesuche eingeplant werden. 600 € im Monat sind ein realistischer Verbrauch. Auch das Deutsche Konsulat/Botschaft muss mit entsprechenden Nachweisen von der Finanzierungskraft überzeugt werden. Gegenwärtig liegt der geforderte Betrag bei monatlich ca. 700,- €.
Möglichkeiten einer Teilfinanzierung des Studiums bieten die Fördermöglichkeiten des Akademischen Auslandsamtes der EAH Jena sowie die
Stipendiendatenbank des DAAD. Auch die Möglichkeit einer studentischen Nebentätigkeit ist unter Umständen gegeben.