Die momentan bestehende Regelung zur Anerkennung des Semestertickets in Regionalbuslinien vom 20.07.2011 wird ab dem 01.01.2012 befristet bis 30.09.2012 in veränderter Form fortgeführt.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird auf Personen begrenzt, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Jena, aber außerhalb des Verkehrsraumes des Jenaer Nahverkehrs haben.
Aufgrund der Nichtanerkennung des Semestertickets auf den Linien der Regionalbusunternehmen seit dem 11.12.2010 (Erweiterung des Verbundraumes (VMT) wurde für den Zeitraum 20.07. - 31.12.2011 im Auftrag des Oberbürgermeisters eine Vereinbarung der Stadt Jena mit den in Jena verkehrenden Regionalbusunternehmen geschlossen.
Die derzeit geltende Regelung war insbesondere geschaffen worden, um Studenten, deren Wohnort sich in Ortsteilen und Gebieten mit ausschließlicher Regionalbusanbindung befindet, die Nutzung dieser zu ermöglichen.
Es hat sich gezeigt, dass die derzeitige Regelung auch von Studenten in Anspruch genommen wird, die Zugangsmöglichkeiten zu den Linien der JNVG haben (z.B. werden die Regionalbushaltestellen Jenzigweg, Dammstraße, Saaleufer) rege genutzt. Um die Kosten zu begrenzen und gleichzeitig in den Ortsteilen mit ausschließlichen Regionalbusanschluss keine Härten zu schaffen, wird eine Neuregelung angestrebt.
Die VMT arbeitet gegenwärtig an einem verbundweiten Studententicket / Semesterticket. Es scheint aber wenig wahrscheinlich, dass dieses vor dem Wintersemester 2012 einsatzbereit ist.
Berechtigter Benutzerkreis (ausgewählte Verkehrsräume)
Zum Benutzerkreis gehören die Studenten, die in den Ortsteilen: Wogau/Jenaprießnitz, Kunitz/Laasan, Wöllnitz, Ilmnitz, Maua und Leutra wohnen.
Weiterhin zählen die folgende Wohngebiete (WG), die ausschließlich von den Regionalbusunternehmen bedient werden zum Benutzerkreis:
- WG „Himmelreich“ (Carl-Orff-Straße einschließlich aller in diese einmündenden Stichstraßen),
- WG „Bei den Fuchslöchern“ (östlich der gedachten Linie von der Kreuzung Gemdenmühle bis zur Kreuzung Franz-Liszt-Straße/Eichhörnchenweg),
- WG „Siedlung Sonnenblick “ (Straße Siedlung Sonnenblick und alle einmündenden Stichstraßen).
Verfahren zum Erwerb dieser o.g. Benutzerberechtigung
Voraussetzung für den Erwerb einer Berechtigung zur Nutzung der Regionalbusunternehmen ist eine gültige Thoska - Chipkarte (Semesterticket) und der Nachweis des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes in den o.g. Verkehrsräumen.
Der berechtigte Student bekommt im Fachdienst Bürger- und Familienservice, Löbdergraben 12, eine Zeitkarte.
Mit dieser regulären Zeitkarte könne alle in der Tarifzone 30 (Stadt Jena) verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Zum Bürgerservice mitzubringen sind Personalausweis und thoska.