Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige
Seitens des Thüringer Landtages erfolgte am 11.12.2008 u.a. eine Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG vom 21.12.2006) zu den Regelungen des Hochschulzugangs ohne Hochschulzugangsberechtigung für qualifizierte Berufstätige. Diese Änderungen treten ab 01.01.2009 in Kraft.


Beachten Sie bitte nachfolgende kurze Erläuterungen zu den wesentlichen Neuerungen:

1. Neben den bisherigen Möglichkeiten mit einer erfolgreichen Meisterprüfung bzw. einer erfolgreichen Techniker- sowie Betriebswirtausbildung (staatlich geprüft) nach ThürHG § 60 Abs. 1 Nr. 3 b) und c)  soll künftig auch bei den einer Meisterprüfung gleichwertigen Fortbildungen (mind. mit 400 Stunden) im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder nach einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung der direkte Hochschulzugang eröffnet werden.

2. Darüber hinaus ist künftig auch der Hochschulzugang über eine anerkannte berufliche Fortbildung (mind. 400 Stunden) möglich, wenn die o.g. Gleichwertigkeit mit der Meisterprüfung mittels Rechtverordnung durch das zuständige Ministerium oder aber durch die Hochschule selbst festgestellt wird.

3. Dazu benötigt die EAH Jena folgendes: Bestätigung über die Dauer der beruflichen Fortbildung, den Inhalt sowie die Abschlussnote.
 
4. Die bisherige „zentrale“ Eingangsprüfung nach § 63 ThürHG wird mit Wirkung vom 31.12.2008 abgeschafft.

5. Stattdessen wurde eine „hochschuleigene“ Eingangsprüfung aufgenommen, die künftig jede Hochschule für sich regeln und organisieren kann. Dies bedeutet, dass sich potentielle Bewerber (abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens drei Jahre Berufstätigkeit) sich ab 01.01.2009 immer nur noch an die Hochschule in Thüringen wenden müssen, an der sie künftig auch studieren wollen. Die Hochschulen regeln in einer eigenen Satzung über die Studiengänge welche für die Eingangsprüfung zugelassen werden, Form und Inhalt sowie das Prüfungsverfahren.

6. Die Fachbereiche der EAH Jena haben sich dafür ausgesprochen, dass für keine Studiengänge z.Z. die „hochschuleigene“ Eingangsprüfung angeboten wird.

Uwe Scharlock
Leiter ServiceZentrum
Studentische Angelegenheiten


Ansprechpartner: Uwe Scharlock; Tel. +49 (0) 3641 / 205 230; uwe.scharlock@fh-jena.de