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Was kostet mich die Thoska?Für Studierende:
Laut Senatsbeschluss vom 27.03.2007 erfolgt die Ausgabe der Thoska gegen eine Gebühr von 15,00 €. Die Thoska ist damit Eigentum des Studierenden.
Für Mitarbeiter/innen:
Die Gebühr für eine Mitarbeiter-Thoska beträgt 5,00 € und ist damit Eigentum des/r Mitarbeiters/in.
Mitarbeiter/innen, die am Zeiterfassungssystem teilnehmen oder befristet beschäftigt sind, können die Thoska auf Antrag beim Kanzler gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 20,00 € erhalten. Die Kaution wird bei Rückgabe der Thoska erstattet.
Für Gäste:
Die Gebühr für eine personalisierte Gästekarte beträgt 10,00 € und ist damit Eigentum des Gastes. Unpersonalisierte Gästekarten werden gegen eine Kaution von 20,00 € ausgegeben. Die Kaution wird bei Rückgabe der unpersonalisierten Thoska erstattet.
Duplikat:
Bei Verlust bzw. bei Beschädigung durch unsachgemäße Benutzung erfolgt die Anfertigung einer Ersatzkarte nach Antragstellung. Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Duplikates beträgt lt. Gebührenordnung 10,00 €.